Informationen zur Corona-Pandemie
Aktuelle Besuchsregelung
Eine Besuchserlaubnis für Angehörige unserer Patienten ermöglichen wir im Rahmen der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Die Besuchszeit ist täglich von 13:00 bis 18:00 Uhr (ACHTUNG: letzter Einlass: 17:00 Uhr). Auf der Intensivstation sind die Besuchszeiten von 14:30 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung. Ein Besuch ist durch eine Person oder maximal zwei Personen gleichzeitig erlaubt. Besucher und Patienten (bis auf Notfallpatienten) müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (zertifiziertes Testverfahren, nicht älter als 48 Stunden) unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus vorweisen und während des gesamten Besuches eine FFP2-Maske tragen.
Corona-Tests am St. Franziskus-Hospital
Antigenschnelltests können Sie im Testzentrum St. Franziskus-Hospital zu folgenden Uhrzeiten durchführen lassen: Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr und am Wochenende von 10:00 bis 17:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, es reicht die Vorlage eines Lichtbildausweises. Weitere Testzentren in Köln-Ehrenfeld sowie im gesamten Stadtgebiet finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.
Wenn Sie fürchten, sich infiziert zu haben:
Bitte wenden Sie sich an den Patientenservice der kassenärztlichen Vereinigung in Köln, Tel 116117. Bitte unbedingt dort erst telefonisch Kontakt aufnehmen, bevor Sie sich zum Notarzt oder in ein Krankenhaus begeben. Dort erfahren Sie rund um die Uhr, wohin Sie sich wenden können.
Zusätzlich informiert auch das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr, Tel 0221 221-33500. Auf der Seite des Gesundheitsamtes Köln finden Sie auch die aktuellsten Informationen:
Krankenhäuser fordern mehr Unterstützung in der Krise!
Bundesgesundheitsminister Spahn hat die breite Kritik der Krankenhäuser zwar teilweise aufgenommen. Wir sind aber weiterhin in ernster Sorge, ob der jetzt vereinbarte Schutzschirm auch wirklich aufgeht und die Kliniken durch die Corona-Krise trägt.
Unsere Krankenhäuser fordern deshalb Minister Spahn und alle politisch Verantwortlichen in Bund, Land und Kommunen auf, das Gesetz dringend zu ändern. Es muss eine schnelle, unbürokratische, solide und beständige Lösung für die Kliniken und insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, sonst droht allen Krankenhäusern ein finanzielles Fiasko.
Stellungnahme der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen