Wir behandeln Sie weiter!
Arbeits-, Wege- und Schulunfälle
Jährlich zählt die gesetzliche Unfallversicherung 800.000 Arbeits- oder Wegeunfälle. Beschäftigte haben nach einem Unfall in der Betriebsstätte oder auch auf dem Weg zur Arbeit Anspruch auf umfassende Leistungen. Die Patienten sollen, so das Ziel, möglichst schnell in den Beruf zurückkehren. Daher stellt die Berufsgenossenschaft besondere Anforderungen an die behandelnden Ärzte, die berechtigt sind, Patienten nach einem Arbeitsunfall weiter zu behandeln.
Verletztenarten-Verfahren (VAV) nach Unfällen
Unsere Klinik nimmt seit 2019 am Verletztenarten-Verfahren (VAV) der Berufsgenossenschaften teil. Das heißt, dass die Klinik nicht nur als Durchgangsarzt konsultiert werden kann, sondern dass wir auch schwerere Verletzungen weiterbehandeln dürfen.